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Sie haben kürzlich ein Schreiben von uns erhalten in dem wir darauf hingewiesen haben, dass die Verkehrssicherheit in Ihrem Haus nicht gewährleistet ist und daher diverse Gegenstände aus dem Hausflur, dem Keller oder dem Dachboden entfernt werden müssen. Dies mag auf den ersten Blick verwundern, jedoch möchten wir Ihnen den Hintergrund erklären: Als Vermieterin sind wir verpflichtet, die Verkehrssicherheit auf den Gemeinschaftsflächen zu gewährleisten. Aus diesem Grund führen wir einmal im Jahr eine Begehung im gesamten Bestand durch. Dabei werden Schuhregale, Kartons, Schränkchen, auf dem Boden stehende Deko und/oder Pflanzen, sowie nicht gesicherte Blumenkästen/-töpfe auf Fensterbänken und ähnliches dokumentiert. An die betreffenden Häuser wird dann entsprechend ein Schreiben versendet.
Wir möchten darauf hinweisen, dass gemäß Ihrer Hausordnung die Gemeinschaftsflächen (Dachboden, Treppenhaus, Keller) ständig freizuhalten sind. Dies dient Ihrer eigenen Sicherheit sowie im Brandfall auch der Sicherheit der Rettungskräfte. Leichtentflammbare Gegenstände können schnell zu einer Gefahrenquelle werden und die Fluchtwege sowie die Rettung behindern.
Bitte beachten Sie jedoch, dass das kurzzeitige Abstellen von nassen oder stark verschmutzten Schuhen vor der Wohnungstür sowie das Auslegen einer eigenen Fußmatte vor der Wohnungstür und dekorative Elemente wie Kränze an der Wohnungstür weiterhin gestattet sind.
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Photovoltaik-Anlagen auf Balkonen: Machbarkeitsprüfung und Voraussetzungen
Eine Frage, die uns oft erreicht, ist, ob Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) auch auf Balkonen installiert werden können. Die kurze Antwort: Unter bestimmten Bedingungen ist das möglich. Doch es bedarf einer genauen Prüfung, ob Ihre Mini-Solaranlage hier überhaupt sinnvoll zum Einsatz kommen kann.
Bautechnische Voraussetzungen
Bevor Sie sich näher mit dem Gedanken der Installation einer PV-Anlage auf Ihrem Balkon beschäftigen, sollten einige bautechnische Aspekte geklärt werden. Ist Ihr Balkon statisch dafür geeignet? Gibt es eine Steckdose auf dem Balkon, und ist Ihre Elektroanlage in der Wohnung dafür ausgelegt? Auch baurechtliche Vorgaben und eventuelle Gebäudemodernisierungen müssen berücksichtigt werden.
Montage der PV-Anlage
Damit eine PV-Anlage effizient arbeiten kann, benötigt sie ausreichend Sonneneinstrahlung. Eine optimale Südausrichtung des Balkons ist daher von Vorteil. Die Montage der Anlage muss aus Sicherheitsgründen "verkehrssicher" erfolgen, um potenzielle Gefahren wie Abstürze durch z. B. Windböen zu vermeiden. Die Installation sollte daher von Fachhandwerker:innen durchgeführt werden, die auch den Stromkreis und die Sicherheit prüfen können.
Sicherheit und Versicherung
Die Sicherheit der PV-Anlage liegt in Ihrer Verantwortung. Rettungswege dürfen durch die Installation nicht blockiert werden, daher ist eine Rücksprache mit der örtlichen Feuerwehr ratsam. Es muss sichergestellt sein, dass Schäden, die durch die PV-Anlage entstehen, über Ihre Versicherung abgedeckt sind.
Einstecken und Geld sparen?
Der von der PV-Anlage produzierte Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist. Daher ist eine Anmeldung beim Netzbetreiber erforderlich. Aus Sicherheitsgründen erwarten wir den Einbau einer speziellen "Energiesteckdose" (Wieland-Steckdose).
Auswahl der geeigneten Anlage
Bevor eine PV-Anlage angeschafft wird, sollten Sie sicherstellen, dass alle Genehmigungen vorliegen und eine Montage möglich ist. Die Anlage muss CE-zertifiziert sein und deutsche Sicherheitsstandards einhalten.
Die Installation von PV-Anlagen auf Balkonen kann eine sinnvolle Möglichkeit zur regenerativen Stromerzeugung sein. Doch es ist wichtig, die Voraussetzungen und Sicherheitsaspekte genau zu prüfen, bevor mit der Installation begonnen wird. Sie benötigen in jedem Fall eine Genehmigung von unserer Seite. Daher holen Sie uns am besten so früh wie möglich mit ins Boot.
Bandbreite
Die Bandbreite Ihres Internetanschlusses variiert je nach Lage Ihres Hauses, Anbieter Ihres Vertrages und Variation Ihres Vertrages. Daher können wir Ihnen hier keine konkrete Antwort liefern. Bitte wenden Sie sich an Ihren Internetanbieter.
Obwohl unsere Mitarbeiter:innen mit großem Engagement an der Betriebskostenabrechnung arbeiten, gibt es aufgrund der individuellen Besonderheiten und vielfältigen Unterschiede zwischen unseren Wohneinheiten eine gewisse Komplexität. Da wir höchsten Wert auf Qualität und Genauigkeit legen, benötigen wir dafür entsprechend Zeit. Üblicherweise beginnen wir im frühen Herbst mit dem Versand der ersten Betriebskostenabrechnungen
Für manuelle Anpassungen an der Nebenkostenvorauszahlung steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Katja Klein zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie Frau Klein unter klein@baugenossenschaft-bochum.de und geben Sie dabei folgende Informationen an:
- - die gewünschte Anpassung (Erhöhung oder Senkung) der Nebenkostenvorauszahlung
- - Ihre Wohnadresse
- - Ihren vollständigen Namen, falls Sie Hauptnutzer:in der Wohnung sind
Unsere Betriebskostenabrechnung basiert grundsätzlich auf der Quadratmeterzahl jeder Wohnung. Das bedeutet, dass Kosten wie der Allgemeinstrom, Müllgebühren und Straßenreinigung pro Quadratmeter berechnet werden und nicht anhand der Anzahl der Personen, die im Haushalt leben, also keine sogenannten Personentage.
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Aus Sicherheitsgründen ist das Grillen auf Balkonen, Loggien und auf den unmittelbar am Gebäude liegenden Flächen nur mit Elektrogrill erlaubt; in jedem Fall ist Rücksicht auf die Mitbewohner:innen zu nehmen.
H
Als Baugenossenschaft interessiert es uns nicht, wann Besuch kommt und wie lange dieser bleibt. Wir legen jedoch großen Wert darauf, dass Ruhezeiten respektiert werden. Zuzug einer Person in die Wohnung könnte vielleicht von Interesse für Sie sein und der Bereich Abrechnung nach Quadratmetern.
Die Hecke vor Ihrem Haus wurde schon lange nicht mehr geschnitten. Das könnte daran liegen, dass gesetzlich festgelegt ist, dass Hecken, Büsche und Bäume vom 01. März bis 30. September nicht geschnitten werden dürfen. Dies dient dem Schutz brütender Vögel und anderer Tiere sowie der Erhaltung der Artenvielfalt gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz. Außerdem wird das Schnittgut teilweise vor Ort belassen, um Lebensräume für Insekten und Kleintiere zu schaffen.
- • * (= Sternchen): Frostschutz – Heizung läuft nur, wenn die Temperaturen (im Raum) unter ca. 5 °C (Grad Celsius) fallen
- • Stufe 1: ca. 12 °C
- • Stufe 2: ca. 16 °C
- • Stufe 3: ca. 20 °C
- • Stufe 4: ca. 24 °C
- • Stufe 5: ca. 28 °C
- • Fußbodenheizungen = Flächenheizung: Das bedeutet, dass sie die Räume mit einer geringen Wärme (um die 35°C) langsam aufheizen. Um z. B. das Wohnzimmer morgens warm zu haben, muss die Heizung bereits gegen Mitternacht mit heizen starten. Was zum nächsten Punkt führt.
- • Konstante Raumtemperatur: ständige Temperaturschwankungen erfordern mehr Energie, um den Raum wieder auf die gewünschte Temperatur zu bringen. Durch das konstante Halten einer Raumtemperatur, kann Energie eingespart und ein angenehmes Raumklima aufrechterhalten werden. Ein guter Ausgangspunkt ist eine Raumtemperatur zwischen 20 – 22°C. Vermeiden Sie es die Temperatur zu hoch einzustellen, da dies zu einem unnötigen hohen Verbrauch führen kann. Bereits durch ein Grad Absenkung der Raumtemperatur kann man bis zu 6 % der Heizkosten einsparen.
- • Verschiedene Temperaturen: möchten Sie es im Schlafzimmer etwas kühler haben, als im Badezimmer, sollten Sie die Türen unbedingt geschlossen halten und den Wandthermostat auf die gewünschte Raumtemperatur einstellen. Eine Grundtemperatur von 18°C sollte nicht unterschritten werden, es droht Schimmelgefahr.
- • Bodenbelag: Vinylböden sind in vielerlei Hinsicht eine gute Wahl für Ihren Wohnraum. Vinylboden leitet die Wärme Ihrer Fußbodenheizung gut weiter. Jedoch sollten Sie darauf achten, dass eine Temperatur von 27 °C nicht überschritten wird. Wärme dehnt das Material aus, Kälte lässt es sich zusammenziehen. Eine hohe Schwankung führt zu Mehrbelastung des Fußbodens. Wenn Sie sich also für eine moderate, durchgehend gleiche Raumtemperatur entscheiden haben Sie mannigfaltige Vorteile, wie ein angenehmes Raumklima, niedrige(re) Heizkosten und einen Boden, der Ihnen lange Freude bereitet.
Gasetagenheizungen verfügen über ein Raumthermostat, wodurch sich die Raumtemperatur im Referenzzimmer (meist das Wohnzimmer) regeln lässt, hierfür sollte das Thermostat am Heizkörper vollständig aufgedreht sein. Die Heizkörper in den anderen Zimmern lassen sich wie gewohnt über den Regler am Heizkörper betätigen. Diese heizen allerdings nur, wenn auch der Heizkörper im Referenzzimmer aktiv ist.
Manche unserer Gasetagenheizungen verfügen über eine Zeitschaltuhr. Sie können hier genau vorgeben, wann die Heizung heizen soll - z. B. morgens darf es zum Aufstehen bereits warm sein, Tagsüber soll nicht geheizt werden, nachmittags wieder, kurz bevor sie nachhause kommen.
Wenn Sie nicht Zuhause sind sollten Sie dafür sorgen, dass trotzdem eine gewisse Grundwärme vorhanden ist – so vermeiden sie Schimmelbildung. Empfohlen sind Temperaturen um die 18°C.
Nachtspeicheröfen laden sich, wie der Name vermuten lässt, während der Nacht auf. Um das Maximum aus dieser Heizmethode herauszuholen, ist es ratsam, sich im Voraus über die Wettervorhersage zu informieren und die Heizung entsprechend anzupassen. Es ist wichtig zu beachten, dass verschiedene Wetterbedingungen unterschiedliche Auswirkungen auf die Raumtemperatur haben können. An einem kalten, sonnigen Tag mit wenig Wind wird weniger Wärme in die Räumlichkeiten gelangen als an einem verregneten Tag mit einer Temperatur um die 10°C und viel Wind. Die Nachtspeicheröfen bieten eine Grundwärme durch Strahlungswärme, während Sie durch Konvektion die Raumtemperatur über die Thermostate in den jeweiligen Räumen regulieren können.
Eine empfohlene Strategie ist es, eine moderate Temperatur von etwa 20-21°C über den gesamten Tag hinweg aufrechtzuerhalten, um unnötigen Energieverbrauch zu vermeiden. Wenn die Energie des Nachtspeicherofens tagsüber aufgebraucht ist und erneut aufgeladen werden muss, können die Tarife des Tagesstroms schnell teuer werden.
Wenn Sie nicht Zuhause sind sollten Sie dafür sorgen, dass trotzdem eine gewisse Grundwärme vorhanden ist – so vermeiden sie Schimmelbildung. Empfohlen sind Temperaturen um die 18°C.
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Sie haben bemerkt, dass sich Laub zwischen und unter den Sträuchern sowie in den Beeten und Pflanzflächen vor den Häusern angesammelt hat. Diese Schichten aus Blättern dienen als Winterschutz für die Pflanzen sowie als Schutz für Insekten und Kleinsäuger und sind von uns beabsichtigt. Diese Schutzschicht wird erst im späten Frühjahr entfernt.
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Ab dem 1. Juli 2024 tritt eine entscheidende Veränderung in Kraft, die das Fernsehverhalten vieler Haushalte maßgeblich beeinflussen wird: Das sogenannte Nebenkostenprivileg für Kabel-TV fällt weg.
Für Mitglieder unserer Baugenossenschaft bringt dies eine erhebliche Veränderung mit sich: Die Pflicht zur Nutzung der bisherigen Kabel-TV-Anbieterin entfällt. Ab sofort können unsere Mitglieder frei entscheiden, ob sie einen neuen TV-Tarif wählen möchten und gegebenenfalls einen Wechsel in Betracht ziehen. Eine Kündigung bei uns ist nicht notwendig, da die Änderung automatisch greift.
Mitglieder der Baugenossenschaft Bochum eG profitieren von einem exklusiven Angebot der Telekom. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.
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Der Rasen in unserem Bestand wird meistens mit einem Mulchmäher gemäht, was zur Folge hat, dass das geschnittene Gras auf dem Boden liegen bleibt. So wird dieses als natürlicher Dünger dem Rasen wieder zugefügt. In der Regel kommen schon wenige Augenblicke später die Kolleg:innen mit den Laubbläsern, um die Wege und Hausumrandungen zu säubern.
Im Bestand sehen Sie vielleicht immer wieder rote Warnzettel aushängen und schwarze, rohrförmige Behälter, die verschleppungssicher angebracht wurden. So erkennen Sie, dass vor Ort eine Rattenbekämpfung installiert wurde. Wie können Sie dazu beitragen, dass die Rattenbekämpfung erfolgreich bleibt:
- - um die Mülltonnen Ordnung halten
- - keine Lebensmittel zur z. B. Fütterung von Vögeln auf die Rasenflächen legen/schmeißen (geschützte Vogelfutterstationen sind hiervon ausgeschlossen)
- - Lebensmittel dürfen nicht über die Toilette entsorgt werden > siehe hier auch Siphon reinigen
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Sehen Sie bitte davon ab, Ihren Siphon loszuschrauben, um den Abfluss von Haaren, etc. zu reinigen. Als Dichtung befindet sich unter Sieb und Schraube ein Gummi, der beim Aufschrauben fast immer verrutscht, ohne dass man es wirklich bemerkt. Die Folge sind Undichtigkeiten und Wasserschäden, die meist nur durch einen zusätzlichen Fliesenschaden wieder aufwendig repariert werden können. Am sinnvollsten ist es, wenn die Verstopfung gar nicht erst entsteht: Nutzen Sie ein Haarsieb, (fettige) Essensreste gehören in den Restmüll und bitte nicht in den Abfluss. > siehe auch Rattenbekämpfung
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Während unserer regulären Öffnungszeiten haben Sie einen Schaden gemeldet. Jede Firma, die wir beauftragen, oder unsere hauseigenen Techniker:innen werden sich immer direkt mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen individuellen Termin zu vereinbaren.
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Seit 2015 benötigen Sie für Ihre Ummeldung beim Bürgerbüro eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung. Diese erhalten Sie von uns auf Anfrage. Senden Sie hierzu gerne eine E-Mail an Ihre:n jeweilige:n Sachbearbeiter:in der Hausbewirtschaftung. Sie erhalten das benötigte Schreiben dann kurzzeitig per E-Mail oder auf Wunsch postalisch. Für die Ummeldung haben Sie bis zwei Wochen nach dem Einzug Zeit. Denken Sie also daran rechtzeitig einen Termin bei Ihrem Bürgerbüro zu vereinbaren. Die frühestmögliche Ummeldung kann maximal am Tag des tatsächlichen Einzuges in die neue Wohnung erfolgen.
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Über den Zuzug einer Person in Ihre Wohnung sollten Sie uns bitte informieren, sodass wir diese dann als Bewohner:in Ihrem Haushalt zuordnen können.