Im Februar und März 2018 finden die Vertreterwahlen statt. Alle Mitglieder der Baugenossenschaft haben die Möglichkeit ihren Vertreter oder ihre Vertreterin für die Vertreterversammlung der Baugenossenschaft zu wählen.
Die Vertreterversammlung ist das zentrale Entscheidungsorgan der Genossenschaft, daher rufen wir ausdrücklich zur Beteiligung an der Wahl auf.
Die Wahlen zur Vertreterversammlung finden nur alle 5 Jahre statt. Die gewählten Vertreter finden sich einmal im Jahr zur Vertreterversammlung zusammen. Dort wird unter anderem die Geschäftspolitik erörtert, der Jahresabschluss festgestellt und der Aufsichtsrat gewählt. Die Aufgabe der Vertreter ist ehrenamtlich – die gesetzliche Grundlage ist die Satzung der Baugenossenschaft Bochum eG sowie das Genossenschaftsgesetz
Detaillierte Informationen zur Wahl sowie die erforderlichen Unterlagen gehen allen Mitgliedern der Genossenschaft unaufgefordert per Post zu.
Wahlbekanntmachung für die Vertreterwahl 2018
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