Baugenossenschaft Bochum beginnt mit Einbau neuer Rauchwarnmelder
Er ist ein Lebensretter im Brandfall: Der Rauchwarnmelder. Der Gesetzgeber hat ihn deshalb aus gutem Grund zur häuslichen Pflichtausstattung gemacht.
Bis spätestens zum 31. Dezember 2016 müssen nun alle Wohnungen in Nordrhein-Westfalen vom jeweiligen Eigentümer mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet werden. Was heißt das für die Baugenossenschaft Bochum?
Sie beginnt bereits in diesen Wochen mit dem Einbau der Rauchwarnmelder in ihren Beständen! Partner hierbei ist die Firma Syscon GmbH aus Oberhausen. Der Fachbetrieb wird für die Installation der Rauchwarnmelder zuständig sein. Das hierfür ausgewählte Rauchwarnmelder-Modell ist zudem besonders hochwertig und damit zuverlässig. »Die Sicherheit unserer Mitglieder steht schließlich im Vordergrund«, so Oliver Krudewig, hauptamtlicher Vorstand der Baugenossenschaft Bochum.
Zum Verfahren:
Die Firma Syscon wird rechtzeitig ankündigen, wann und wo sie mit dem Einbau der Rauchwarnmelder beginnt. Ggf. können Ausweichtermine vereinbart werden. Die Mitarbeiter der Firma können sich selbstverständlich ausweisen und werden auch über den Gebrauch der Rauchwarnmelder informieren.
Wichtig:
Die Baugenossenschaft Bochum ist gesetzlich verpflichtet, neue Rauchwarnmelder in ihren Wohnungen anbringen zu lassen; das gilt auch dann, wenn dort bereits Rauchwarnmelder installiert sind.
Fragen rund um die Installation der Rauchwarnmelder beantwortet auch die Firma Syscon GmbH unter folgender Telefonnummer 0208 8596374.